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Terms and Conditions of PaiperOne GmbH

Last Updated: October 1, 2024

1. Allgemeines, Geltungsbereich, Änderungsbefugnis

1.1 Die „PAIPERONE“ GmbH, Lindengasse 56, 1070 Wien, („PAIPER.ONE„) erbringt dem jeweiligen Vertragspartner („Kunde„) Softwaredienstleistungen („Leistungen„) im Bereich der Informationstechnologie, insbesondere KI Compliance und Risiko- Management-Lösungen, eine dementsprechende SaaS Lösung, Online-Schulungen und eine Community gem. der Website www.paiper.one.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Terms and Conditions„) gelten in ihrer jeweils zum Vertragsabschlusszeitpunkt gültigen Fassung für sämtliche, auch zukünftige Leistungen, die PAIPER.ONE gegenüber dem Kunden erbringt. Ergänzenden oder abändernden Vertragsbedingungen sowie etwaigen AGB des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Sie gelten nur, wenn sie von PAIPER.ONE ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden. Mitarbeiter von PAIPER.ONE sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben.

1.3 Wenn nicht anders gekennzeichnet, sind sämtliche Angebote von PAIPER.ONE freibleibend und Kostenvoranschläge unverbindlich. PAIPER.ONE behält sich das Recht vor, bei Unterbleiben einer Beauftragung durch den Kunden für Kostenvoranschläge ein angemessenes Entgelt zu verrechnen.

1.4 Ausdrückliche Bestimmungen des entsprechenden Einzelvertrags gehen diesen AGB aber vor.

2. Vertragsabschluss

2.1 Basis für den Vertragsabschluss ist grundsätzlich das Angebot von PAIPER.ONE, in dem Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Daran ist PAIPER.ONE grundsätzlich 14 Tage gebunden, falls sich aus dem Angebot oder aus den Umständen des Einzelfalls nicht etwas anderes ergibt.

2.2 Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahmeerklärung/ Auftragsbestätigung durch den Kunden zustande („Einzelvertrag“).

2.3 Gibt ausnahmsweise der Kunde ein Angebot ab, so ist er an dieses 14 Tage ab dessen Zugang bei PAIPER.ONE gebunden. Die Annahme durch PAIPER.ONE erfolgt in Schriftform (auch via E-Mail, ebenfalls „Einzelvertrag“).

3. Allgemeiner Leistungsumfang

3.1 Art und Umfang der Leistungen von PAIPER.ONE richten sich nach den Bedingungen des jeweils zwischen PAIPER.ONE und dem Kunden schriftlich abgeschlossenen Einzelvertrages und der darin beinhalteten Leistungsbeschreibung.

3.2 Andere als im Einzelvertrag festgelegte Leistungen sind nicht geschuldet.

3.3 Physische Schulungen, Workshops außerhalb der Community (siehe 3.11), sowie Beratungsleistungen und Dokumentationen sind nur dann und in dem Ausmaß geschuldet, als sie im Einzelvertrag ausdrücklich vereinbart wurden. Erbringt PAIPER.ONE kostenlose, vertraglich nicht geschuldete Leistungen, so können diese ohne Vorankündigung jederzeit wieder eingestellt werden.

3.4 Die einzelnen Leistungen sind teilbar und werden gesondert verrechnet. Leistungen von PAIPER.ONE haben keinen Projektcharakter und sind von etwaigen Kundenprojekten separat zu betrachten. Nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung sind sie Bestandteil eines vom Kunden oder eines Dritten für den Kunden durchgeführten Projektes. Dies gilt auch dann, wenn die Leistungen aus Sicht des Kunden technisch, organisatorisch und/oder zeitlich in ein IT-Projekt eingegliedert sind. Die Pflichten des Kunden gegenüber PAIPER.ONE werden durch Verzögerung in einem solchen Projekt weder aufgehoben noch eingeschränkt.

3.5 PAIPER.ONE erbringt seine Leistungen während der bei PAIPER.ONE üblichen Geschäftszeiten. Diese sind Montags bis Donnerstags in der Zeit von 09 bis 17 Uhr, Freitags von 09 bis 12 Uhr („Geschäftszeiten“). Wochenenden und Feiertage sind keine Geschäftszeiten.

3.6 PAIPER.ONE kann sich bei der Durchführung von Workshops und Schulungen und im Fall der Individualentwicklung bei der Erfüllung des Einzelvertrags von anderen von ihr beauftragten, qualifizierten, dritten natürlichen oder juristischen Personen („Subunternehmer“) vertreten lassen.

3.7 Umfasst der Leistungsumfang auch Drittleistungen wie Bezug und Lieferung von Komponenten von Dritten und/oder Lieferung von Fremdsoftware („Drittleistungen“), wird PAIPER.ONE dies im Angebot entsprechend kennzeichnen bzw anmerken, sofern dies dem Kunden nicht ohnehin bekannt ist. Mit der Auftragserteilung bevollmächtigt der Kunde PAIPER.ONE, diese Drittleistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden zu beauftragen. Diesfalls kommt ein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Kunden zustande. Etwaige Ansprüche aus diesem Verhältnis sind direkt und ausschließlich zwischen diesen Parteien abzuwickeln. Alternativ behält sich PAIPER.ONE das Recht vor, die Drittleistungen im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Kunden zu beauftragen. In diesem Fall sind die Ansprüche des Kunden bezüglich Drittleistungen auf die Abtretung etwaiger Ansprüche von PAIPER.ONE gegenüber den Dritten an den Kunden beschränkt.

3.8 Grundsätzlich hat der Kunde im Rahmen der Leistungserbringung keinen Anspruch auf einen bestimmten Fertigstellungstermin oder eine bestimmte Reaktionszeit, sofern dies im Einzelvertrag nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Ort der Leistungserbringung wird von PAIPER.ONE nach technischen, räumlichen und organisatorischen Gegebenheiten bestimmt.

3.9 Erbrachte Leistungen werden von PAIPER.ONE mit Stundenaufzeichnungen erfasst. Besteht für einen Leistungsgegenstand eine Pauschalvereinbarung, entfallen die Stundenaufzeichnungen.

3.10. Bei einem käuflichen Erwerb von Softwareprogrammen sind keine weitergehenden Leistungen von PAIPER.ONE, wie insbesondere Wartungs- und Supportleistungen, umfasst.

3.11. Community-Zugang und Schulungen

3.11.1 Die PAIPER.ONE bietet über die Community-Plattform verschiedene Schulungen an, die dem Kunden und den Teilnehmern spezifische KI-Kenntnisse vermitteln sollen. Die Community steht den Teilnehmern im Rahmen der folgenden Mitgliedschafts- und Schulungsmodelle zur Verfügung:

a) Grundschulung „Von 0 auf KI“ – Diese Schulung dient der Vermittlung relevanter KI-Kenntnisse im Sinne der KI-VO und vermittelt grundlegende Kenntnisse im Bereich der künstlichen Intelligenz und ist für Teilnehmer ohne Vorkenntnisse geeignet. Der Kunde erhält gegen einmalige Zahlung einen sechsmonatigen Zugang zur Community. Sollte die Grundschulung nicht innerhalb der sechs Monate abgeschlossen sein, verlängert sich der Zugang um weitere sechs Monate. Am Ende der Schulungseinheiten werden die erlernten Inhalte überprüft, und bei erfolgreichem Abschluss wird ein Zertifikat ausgestellt.

b) Schulung zum “AI Compliance Manager” und “AI Compliance Auditor” – Diese spezifischen Schulungen, die darauf abzielen, tiefere Compliance-Kenntnisse im KI-Bereich zu vermitteln, beinhalten eine einjährige Mitgliedschaft in der Community. Nach Abschluss dieser Schulung und Ablauf der einjährigen Mitgliedschaft wird eine jährliche Gebühr für den Zugang zur Community fällig, sofern der Kunde den Zugang fortsetzen möchte. Am Ende der Schulungseinheiten werden die erlernten Inhalte überprüft, und bei erfolgreichem Abschluss wird ein Zertifikat ausgestellt.

3.11.2 Die Mitgliedschaft in der Community umfasst Zugang zu Online-Inhalten, wöchentlichen Online-Meetings mit Experten für Fragen und Diskussionen sowie Möglichkeiten zum Austausch mit anderen Teilnehmern.

3.11.3 Weitere Rechte und Verpflichtungen im Rahmen der Community-Mitgliedschaft richten sich nach diesen AGB und den jeweiligen Einzelverträgen. PAIPER.ONE behält sich das Recht vor, Änderungen an den Schulungsinhalten und den Leistungsbestandteilen der Community vorzunehmen, sofern dadurch der Zweck der Schulung nicht beeinträchtigt wird.

4. Besondere Bestimmungen für Software Entwicklungen

4.1 Bei (Individual-)Programmierungen hat der Kunde neben den allgemeinen Mitwirkungspflichten (vgl Pkt 6) ein vollständiges Lastenheft zu erstellen und die Rahmenbedingungen für die (Individual) Programmierung festzulegen. An dieses Lastenheft und diese Rahmenbedingungen ist der Kunde gebunden. Änderungen des Lastenheftes und der Rahmenbedingungen werden gegenüber PAIPER.ONE nur mit ihrer schriftlichen Zustimmung verbindlich und können zu von PAIPER.ONE nicht zu vertretenden Abweichungen von Termin- und Preisvereinbarungen führen.

4.2 PAIPER.ONE ist nicht verpflichtet, das Lastenheft auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Durchführbarkeit zu überprüfen und übernimmt diesbezüglich keine Warnpflichten gegenüber dem Kunden. PAIPER.ONE wird sich bemühen, die Kundenspezifikationen bestmöglich zu erfüllen. Sollte der Standort des Kunden als Erfüllungsort der Umsetzung im Einzelvertrag definiert sein, so verpflichtet sich der Kunde zur Bereitstellung der Entwicklungsumgebung, Entwicklungswerkzeuge und Testumgebung. Weiters verpflichtet sich der Kunde zur Bereitstellung der Schnittstellen für den Datenimport und -export sowie Echtdaten für Testzwecke. Die Pflichten des Kunden zum ausreichenden Schutz vor unberechtigten Zugriffen und vor Beeinträchtigungen von außen gelten auch für die Entwicklungs- und die Testumgebung. Wird vom Kunden bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten ausschließlich beim Kunden.

4.3 Sofern im Einzelvertrag festgelegt, übernimmt PAIPER.ONE gegen gesondertes Entgelt die Erstellung des Lastenheftes gemäß Pkt 4.1 auf Basis der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und Daten. Diesfalls ist das Lastenheft vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen.

4.4 Sollte sich im Zuge der Leistungserbringung herausstellen, dass diese auf Basis des Lastenheftes tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist PAIPER.ONE verpflichtet, dies dem Kunden ohne Verzug anzuzeigen. Ändert der Kunde die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann PAIPER.ONE die Ausführung ablehnen.

4.5 Individuelle Programmierungen sind vom Kunden nach Implementierung bzw Installierung abzunehmen (vgl Pkt 8).

5. Besondere Bestimmungen für Wartungsleistungen

5.1 Die Wartungsbereitschaftszeit für im Einzelvertrag festgelegte Softwareprogramme besteht während der Geschäftszeiten von PAIPER.ONE. Wartungsleistungen werden per Fernwartung erbracht. Eine Leistungserbringung am Sitz des Kunden bedarf einer gesonderten Beauftragung gegen gesondertes Entgelt. Wartungsleistungen umfassen alle Fehlerkorrekturen der gelieferten Softwareprogramme. Updates oder Upgrades sind davon nicht umfasst.

5.2 Ein „Fehler“ liegt insbesondere dann vor, wenn ein Softwareprogramm

  • die in der Produktspezifikation angegebene Funktionen nicht erfüllt;
    falsche Ergebnisse liefert;
  • den Lauf unkontrolliert abbricht; oder
  • in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, sodass die Nutzung eines Softwareprogramms unmöglich oder wesentlich eingeschränkt ist.

Fehler müssen reproduzierbar sein. Etwaige durch eine Wechselwirkung mit anderen Softwareprodukten resultierende Störungen sowie Bedienungsfehler sind keine Fehler.

5.3 Die angemessene Frist zur Fehlerbehebung/Mängelbeseitigung hat sich an der Schwere des Fehlers („Fehlerklassen“) zu orientieren:

  • Der Fehler ist kritisch, wenn die zweckmäßige Nutzung eines Teils oder des gesamten Softwareprogramms nicht möglich oder unzumutbar eingeschränkt ist. Der Fehler hat einen schwerwiegenden Einfluss auf die Geschäftsabwicklung oder Sicherheit. Eine Weiterarbeit ist nicht möglich.
  • Der Fehler ist schwer, wenn die zweckmäßige Nutzung eines Teils oder des gesamten Softwareprogramms ernstlich eingeschränkt ist. Der Fehler hat wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsabwicklung oder Sicherheit, lässt aber eine Weiterarbeit zu.
  • Der Fehler ist leicht, wenn die zweckmäßige Nutzung eines Teils oder des gesamten Softwareprogramms unwesentlich eingeschränkt ist. Der Fehler hat geringen bis keinen Einfluss auf die Geschäftsabwicklung oder Sicherheit und lässt auch eine Weiterarbeit zu.

5.4. Der Kunde hat PAIPER.ONE Fehler unverzüglich schriftlich per Mail zu melden und dabei detailliert anzugeben, wie sich der Fehler äußert, auswirkt und unter welchen Umständen er auftritt. PAIPER.ONE wird den Fehler nach eigenem Ermessen einstufen, einer Fehlerklasse zuordnen und sodann die Fehlerbehebung in angemessener Frist durchführen.

5.5 Die Parteien vereinbaren eine Reaktionszeit von 24 Stunden innerhalb der Wartungsbereitschaftszeit für kritische und schwere Fehler. Für leichte Fehler gilt eine entsprechend längere, angemessene Frist als vereinbart. Die Reaktionszeit ist die Zeitspanne zwischen dem Eingang der Fehlermeldung durch den Kunden bei PAIPER.ONE und dem Beginn der Fehleranalyse. Für die Berechnung der Reaktionszeit ist ausschließlich auf die Geschäftszeiten von PAIPER.ONE abzustellen und bleiben außerhalb der Geschäftszeiten liegende Zeiträume außer Betracht.

6. Mitwirkungs- und Beistellpflichten des Kunden

6.1 Die ordnungsgemäße Leistungserbringung durch PAIPER.ONE setzt eine qualitativ einwandfreie, termingerechte Unterstützung durch den Kunden voraus. Der Kunde verpflichtet sich, PAIPER.ONE mit allen Maßnahmen zu unterstützen, die für die Erbringung der Leistungen durch PAIPER.ONE erforderlich oder zweckmäßig sind.

6.2 Der Kunde hat die, für die Erbringung und Nutzung der Leistungen von PAIPER.ONE notwendige technische Einsatzumgebung bzw. Infrastruktur auf eigene Kosten und Gefahr zu beschaffen, zu unterhalten und funktionstüchtig zu erhalten.

6.3 Der Kunde hat PAIPER.ONE über alle Besonderheiten seiner IT-Struktur, seiner Ablauforganisation und der von ihm eingesetzten Softwareprogrammen sowie über alle Umstände, die die Leistungen behindern, verzögern oder sonst beeinträchtigen können, proaktiv schriftlich zu informieren. Insbesondere hat der Kunde PAIPER.ONE sämtliche benötigten Unterlagen und Informationen unverzüglich und vollständig vorzulegen.

6.4 PAIPER.ONE ist nicht verpflichtet, die Qualität bzw Fehlerfreiheit von Mitwirkungsleistungen oder Beistellungen des Kunden oder deren Richtigkeit bzw Vollständigkeit zu überprüfen.

6.5 Der Kunde wird alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht erbringen, dass PAIPER.ONE in der Leistungserbringung nicht behindert wird. Entstehen durch die nicht ordnungsgemäße oder rechtzeitige Mitwirkung bzw Beistellung des Kunden Verzögerungen oder Mehraufwand, kann PAIPER.ONE angemessene Änderungen des Zeitplans (samt Wiederanlaufzeit) und der vereinbarten Vergütung verlangen. Unterlässt der Kunde seine Verpflichtung trotz Nachfristsetzung, ist PAIPER.ONE berechtigt, vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten.

7. Nutzungsrechte, Urheberrecht und Lizenzierung

7.1 Der Kunde anerkennt, dass alle Rechte, insbesondere die ausschließlichen Verwertungs-, Bearbeitungs- und Urheberpersönlichkeitsrechte an allen im Einzelvertrag festgelegten und dem Kunden überlassenen bzw zur Verfügung gestellten Softwareprogrammen und der begleitenden Dokumentation ausschließlich PAIPER.ONE zustehen. Der an Softwareprogrammen und der begleitenden Dokumentation lediglich die im Einzelvertrag und diesen AGB festgelegten Befugnisse. Sämtliche sonstigen Rechte am geistigen Eigentum behält sich PAIPER.ONE ausdrücklich vor. Insbesondere stehen PAIPER.ONE am Source-Code und der Dokumentation der im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Einzelvertrages geschaffenen bzw weiterentwickelten Softwareprogramme sämtliche Rechte zu.

7.2 Der Kunde erwirbt im Fall eines käuflichen Erwerbs von Softwareprogrammen sowie von Individualprogrammierungen neben den zwingenden gesetzlichen Befugnissen das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht sub-lizenzierbare Recht, die Software im einzel- vertraglich vereinbarten Umfang zeitlich unbeschränkt zu nutzen („zeitlich unbeschränkte Nutzungsbewilligung“). Die Nutzungsbewilligung beginnt mit dem im Einzelvertrag festgelegten Vertragsbeginn zu laufen. Die Einräumung dieser zeitlich unbeschränkten Nutzungsbewilligung wird mit der Zahlung der Vergütung abgegolten.

7.3 Im Fall einer einzelvertraglich vereinbarten Anmietung des Softwareprogramms, erhält der Kunde neben den gesetzlich zwingenden Befugnissen das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, das Softwareprogramm im einzelvertraglich vereinbarten Umfang, jedoch zeitlich beschränkt zu nutzen („zeitlich beschränkte Nutzungsbewilli- gung“).

7.4 Das Softwareprogramm darf vom Kunden nur in der vereinbarten Einsatzumgebung und im Rahmen der vereinbarten Einsatzbedingungen genutzt werden. Bei Nutzung von Softwareprodukten in einem Netzwerk ist für jeden gleichzeitigen Benutzer eine Lizenz erforderlich. Der Kunde darf das Softwareprogramm nur für die vereinbarten Zwecke nutzen. Jedwede weitergehende Nutzung ist dem Kunden untersagt. Ins- besondere ist jegliche Verwertung und/oder Bearbeitung sowie die Weitergabe von Softwareprogrammen und etwaig mitgelieferter Dokumentationen unzulässig.

7.5 Der Kunde kann seine Nutzungsbewilligung an den Softwareprogrammen an einen Dritten nur übertragen oder sublizenzieren, wenn PAIPER.ONE der Übertragung oder Sublizenzierung schriftlich zugestimmt und der Dritte sich den Nutzungsbeschränkungen unterworfen hat. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Zustimmung durch PAIPER.ONE.

7.6 Für die unbefugte Weitergabe von Softwareprogrammen und Nutzung über den vereinbarten Leistungsumfang hat der Kunde auf Aufforderung durch PAIPER.ONE eine verschuldensunabhängige Konventionalstrafe in der Höhe des geschuldeten zehnfachen Jahresnutzungsentgelts bzw doppelten Auftragswert an PAIPER.ONE zu entrichten.

7.7 Der Kunde hat bei überlassenen Softwareprodukten Dritter die jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers dieser Softwareprodukte zu beachten.

8. Lieferung/Abnahme

8.1 Art und Zeitpunkt der Lieferung oder elektronischen Zurverfügungstellung der Software werden im Einzelvertrag festgelegt. Die Installation und die Inbetriebsetzung der Softwareprogramme erfolgt durch den Kunden. Bei Softwareprogrammen zur Selbstinstallation durch den Kunden findet keine Abnahme statt. Hier gilt die fünftägige, schriftliche Rügefrist ab Übergabe bzw Zurverfügungstellung der Komponenten. Installations- und Implementierungsleistungen können vom Kunden gesondert beauftragt werden. In diesem Fall hat eine Abnahme durch den Kunden gemäß Pkt 8.3 zu erfolgen.

8.2 Die Softwareprogramme werden dem Kunden in maschinenlesbarer Form zur Verfügung gestellt. Die Überlassung von Source Code und Dokumentation ist nur bei ausdrücklicher einzelvertraglicher Vereinbarung geschuldet. Das gilt auch bei Individualprogrammierungen.

8.3 Der Kunde hat dazu die Programme nach Installation und Implementierung einem zweckmäßigen Funktionstest binnen einer Frist von fünf Werktagen zu unterziehen. Treten in der Testphase kritische oder schwere Mängel („betriebsbehindernde Mängel“) auf, wird PAIPER.ONE diese binnen angemessener Frist beheben und einen neuen Abnahmetermin festlegen. Meldet der Kunde binnen der fünf Werktage keine betriebsbehindernden Mängel, gilt die Abnahme als erfolgt. Nutzt der Kunde die gelieferten/zur Verfügung gestellten Programme im Echtbetrieb bereits vor der Abnahme, gilt das Programm ebenfalls als abgenommen. Mit erfolgreicher Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.

9. Leistungsstörungen und Gewährleistung

9.1 PAIPER.ONE schuldet bei der Leistungserbringung keinen bestimmten Erfolg.

9.2 PAIPER.ONE haftet nicht für Mängel infolge unvollständiger oder fehlerhafter Angaben des Kunden.

9.3 Der Kunde ist in jedem Fall für die Auswahl der Leistungen sowie die technischen Einsatzbedingungen selbst verantwortlich. Er trägt das Risiko dafür, dass diese seinen Bedürfnissen entsprechen.

9.4 Im Fall der Lizenzierung von Softwareprogrammen sowie der Erbringung von (Individual)Programmierungen gewährleistet PAIPER.ONE, dass die Leistungen die im Einzelvertrag festgelegten Spezifikationen zum Zeitpunkt der Übergabe/der Zurverfügungstellung erfüllen. Die in Katalogen, Prospekten, Produktbeschreibungen, Werbeaussagen und dergleichen enthaltenen Angaben sowie sonstige schriftliche oder mündliche Äußerungen sind nur maßgebend und werden nur Vertragsgegenstand, wenn der Einzelvertrag sie ausdrücklich zum Vertragsinhalt erklärt.

9.5 Die Beweislast für das Vorliegen von Mängeln trägt der Kunde. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit nach § 924 ABGB ist ausgeschlossen.

9.6 Bei sämtlichen sonstigen Leistungen, die nicht der Abnahme nach Pkt 8 unterliegen, hat der Kunde diese gemäß § 377 ff UGB auf Mängel zu untersuchen. Festgestellte Mängel sind PAIPER.ONE unverzüglich, längstens aber binnen fünf Kalendertagen nach Übergabe/Zurverfügungstellung der Leistung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt gegeben. Versteckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen fünf Kalendertagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Soweit zumutbar, wird der Kunde PAIPER.ONE bei der Mängelbeseitigung (Nachbesserung) unterstützen und insbesondere die relevanten Unterlagen bereithalten.

9.7 PAIPER.ONE wird nach freier Wahl durch Fehlerbeseitigung, durch Installation eines Work-Arounds, Überlassung eines neuen Programmstandes oder durch Aufzeigen von Möglichkeiten, die Auswirkungen des Fehlers zu vermeiden, Nachbesserung leisten. Preisminderung und Wandlung sind ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche können längstens binnen 6 Monaten ab Übergabe der betroffenen Leistung gerichtlich geltend gemacht werden.

10. Höhere Gewalt

10.1 Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie zB Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitliche Eingriffe, Epidemien wie dem Corona-Virus, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw Datenleitungen nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar.

11. Haftungsbeschränkung

11.1 PAIPER.ONE leistet – außer im Fall von Personenschäden, Tod oder im Falle der Anwendbarkeit des Produkthaftungsgesetzes – nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden Schadenersatz. Die Haftung von PAIPER.ONE ist überdies der Höhe nach insgesamt mit dem Einmalentgelt (beim Kauf) oder dem vereinbarten Jahresentgelt begrenzt. Der Beweis dafür, dass Schäden von PAIPER.ONE vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind, obliegt dem Kunden.

11.2 PAIPER.ONE übernimmt keine Haftung für entgangenen Gewinn, erwartete aber nicht eingetretene Ersparnisse, mittelbare Schäden und Folgeschäden, sowie für Schäden an aufgezeichneten Daten.

11.3 Der Kunde hat sämtliche von PAIPER.ONE nicht schriftlich anerkannte Schadenersatzansprüche bei sonstiger Verjährung innerhalb von einem Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen.

12. Vergütung und Zahlungsbedingungen

12.1 Die Entgelte und etwaige besondere Zahlungsbedingungen für die Leistungserbringung durch PAIPER.ONE werden im Einzelvertrag festgelegt. Sämtliche Entgelte verstehen sich in Euro und exklusive Steuern, Gebühren und öffentlicher Abgaben. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage ab Erhalt der Rechnung.

12.2 Sofern im Einzelvertrag nicht abweichend festgelegt werden, werden die Leistungen von PAIPER.ONE nach tatsächlichem Anfall und dem daraus entstandenen Aufwand verrechnet.

12.3 Sofern die Parteien bei Individualentwicklungen einen Festpreis vereinbaren, sind 40 % des Entgelts bei Vertragsabschluss, 40 % bei Lieferung und 20 % ab dem Zeitpunkt, ab dem die Inbetriebnahme der Software möglich ist, fällig.

12.4 In allen anderen Fällen sind Festpreise bzw Pauschalen bei Vertragsabschluss fällig.

12.5 Wartungspauschalen sind jeweils monatlich im Voraus fällig.

12.6 Bei Zahlungsverzug des Kunden werden die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9,2%-Punkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank ab dem Tag der Fälligkeit verrechnet. Darüber hinaus ist PAIPER.ONE diesfalls nach Mahnung unter Nachfristsetzung von mindestens 14 Tagen zum Rücktritt von sämtlichen mit dem Kunden abgeschlossenen Vereinbarungen berechtigt.

12.7 PAIPER.ONE ist im Falle des Zahlungsverzuges berechtigt, ihre Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der Rückstände einzustellen bzw diese zu entziehen. Auch ist es PAIPER.ONE in einem solchen Fall gestattet, durch entsprechende technische Einrichtungen bzw Einstellungen die Software für die Dauer des Verzuges unbenutzbar zu machen. PAIPER.ONE ist jedenfalls ist überdies berechtigt, das Entgelt für alle bereits erbrachten Leistungen ungeachtet allfälliger Zahlungsfristen sofort fällig zu stellen.

12.8 Ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht kann vom Kunden gegenüber PAIPER.ONE nur wegen unbestrittener oder gerichtlich rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen ausgeübt werden.

12.9 Sämtliche Gebühren, Abgaben und Steuern, die sich aus dem Abschluss des Vertrages und der Inanspruchnahme der Dienste ergeben, trägt der Kunde.

12.10 Allfällige Reisezeiten von Mitarbeitern von PAIPER.ONE gelten als Arbeitszeit. Reisezeiten werden in Höhe des vereinbarten Stundensatzes vergütet. Zusätzlich werden die Reisekosten und allfällige Übernachtungskosten vom Kunden nach tatsächlichem Aufwand erstattet (Flug ; Bahn: 1 Klasse; Unterkunft: 4 Sterne Hotel). Die Erstattung der Reise- und Nebenkosten erfolgt gegen Vorlage der Belege (Kopien).

13. Vertragsdauer und Kündigungsfristen

13.1 Bei SaaS Lösungen und der Community wird grundsätzlich eine Jahreslizenz bzw. eine Jahresmitgliedschaft verrechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Abweichungen der Vertragslaufzeit können im jeweiligen Einzelvertrag individuell festgelegt werden.

13.2. Werden die Software-Lizenz bzw. die Community-Mitgliedschaft nicht gekündigt, so verlängert sich diese automatisch.

13.3 Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit eingeschriebenem Brief vorzeitig und fristlos zu kündigen.

13.4 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die jeweils andere Partei trotz schriftlicher Mahnung und unter angemessener Nachfristsetzung und Androhung der Kündigung wesentliche Verpflichtungen aus dem Einzelvertrag verletzt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere, aber nicht ausschließlich bei Verletzung der Nutzungsberechtigung und bei Zahlungsverzug vor.

13.5 Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund, der in der Sphäre des Kunden liegt, sowie bei einer unberechtigten Auflösung durch den Kunden hat PAIPER.ONE ohne Abzug Anspruch auf Bezahlung aller Leistungen bis zum nächstfolgenden ordentlichen Kündigungszeitpunkt bzw des vereinbarten Gesamtbetrages.

13.6 Bei Vertragsbeendigung hat der Kunde unverzüglich sämtliche ihm von PAIPER.ONE überlassene Unterlagen und Dokumentationen an PAIPER.ONE zu retournieren.

13.7 Auf Wunsch unterstützt PAIPER.ONE bei und nach Vertragsende den Kunden gegen gesonderte, schriftliche Vereinbarung zu den jeweiligen bei PAIPER.ONE geltenden Stundensätzen bei der Rückführung der Dienstleistungen auf den Kunden oder einen Dritten.

14. Datenschutz und Geheimhaltung

14.1 Die Parteien werden die Vorschriften des Datenschutz- und Telekommunikationsgesetzes beachten und die sie treffenden Pflichten wahrnehmen. Die Parteien verpflichten sich insbesondere dazu, das Datengeheimnis nach § 6 DSG zu wahren.

14.2 Jede Partei sichert der anderen zu, alle ihr im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung zur Kenntnis gebrachten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse als solche zu behandeln, nur entsprechend der einzelvertraglichen Vereinbarung zu nutzen und diese Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Ent- scheidung offen zu legen sind. Diese Pflicht gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus auf unbegrenzte Zeit.

15. Schlussbestimmungen

15.1 PAIPER.ONE ist berechtigt, den Kunden sowie die Art der für ihn erbrachten Leistungen für Referenzzwecke Dritten gegenüber anzuführen.

15.2 PAIPER.ONE kann seine Rechte und Pflichten aus dem Einzelvertrag ohne Zustimmung des Kunden auf einen oder mehrere Dritte übertragen. Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme kein Recht zur Kündigung zu.

15.3 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder eines Einzelvertrages bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform. Als schriftliche Erklärung im Sinne dieser AGB gelten Schreiben per E-Mail oder Post.

15.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt.

15.5 Diese AGB und auf deren Basis abgeschlossene Einzelverträge unterliegen ausschließlich dem materiellen Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch dann, wenn die Leistungen von PAIPER.ONE im Ausland erbracht werden.

15.6 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, einschließlich über die Frage des rechtmäßigen Zustandekommens eines Einzelvertrages, ist ausschließlich das für 1010 Wien örtlich und sachlich zuständige Gericht.

15.7 Bei Widersprüchen geht die deutsche Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

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